Hallo ihr Lieben,

habe eine etwas komplexe Frage: Derzeit bin ich als (Schein)studentin immatrikuliert und fange nächsten Monat einen Vollzeitjob an. Bin ich nun verpflichtet mich zu exmatrikulieren? An sich wäre das kein Problem, aber ich möchte mir ein Hintertürchen offen lassen, falls mir der Job nicht gefällt und ich beispielsweise nach 4 Wochen wieder arbeitslos bin. In diesem Fall möchte ich wieder zurück in die studentische Krankenversicherung, da ich mir den normalen Satz kaum leisten kann. Würde mich die Krankenversicherung überhaupt wieder zurücknehmen nach dem Ausflug in die Jobwelt? Mir ist schon klar, dass die Krankenkasse informiert wird und der Beitrag von meinem Gehalt gezahlt wird.

Danke für eure Hilfe!