"Kinofilme, die ab 12 Jahren freigegeben sind, können ab 6 Jahren in Begleitung von personensorgeberechtigten Erwachsenen besucht werden (§ 11 Abs. 2 JuSchG). Bei Filmen, die für Jugendliche ab 16 Jahren oder für Erwachsene freigegeben sind, gibt es kein solches Elternprivileg. Auch mit Einwilligung der (ggf. anwesenden) Eltern ist ein Zutritt von Jugendlichen, die die Altersvorgabe nicht erfüllen, verboten."
Bei Spielen gelten meines Wissens die gleichen Anforderungen an die FSK-Stufen, der Unterschied ist, dass ein Kinofilm öffentlich zugänglich ist, ein Spiel wird selten öffentlich gezeigt. Wenn das ganze also zu Hause stattfindet, wird sich niemand beschweren, wenn man z.B. Let's Plays in Kinos zeigen würde, wäre die FSK für Zuschauer wahrscheinlich die gleiche wie für Spieler.
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