Gestern hatte ich eine ziemlich seltsame Situation. Im engen Kreisverkehr ( da passen keine zwei Autos nebeneinander auf der Fahrspur, höchstens 1, 5) fuhr mein Sohn ein, der auf der Fahrspur von Links kommende bog in die Abzweigung ein, aus der wir kamen - wir waren schon über dem Fußgängerüberweg drüber und der andere lies die Fußgänger durch, die auf seiner Seite warteten.und hielt. Er stand auf der Fahrspur, zur Hälfte noch und kurz vor dem Überweg. Wir fuhren ein und plötzlich hörte ich ein quietschen. Ein Auto stand plötzlich auf Höhe des Fahrers/ Sohnes da. Ich hab von der Situation visuell nix mitbekommen und mein Sohn fuhr so, wie ich es eigentlich auch gemacht hätte. Der andere muss also, als das vorherige Auto wartete, dass die Fußgänger queren , hinter diesem gewesen sein und auf dem innenliegenden Kopfsteinpflaster hinter diesem eingefahren sein und sich vorbeigedrückt haben.

Die Frage ist, muss ich damit rechnen, dass im Kreisverkehr rechts überholt werden kann? Ist überholen im Kreisverkehr gestattet?