Hallo.

Meine Schwiegereltern sind auf der Suche nach einem idillischen Häuschen im Grünen und hätten schon etwas im Auge. Sie wollen sich das Haus kommende Woche anschauen.

Bei der Beschreibung des Hauses steht folgendes:

Hinweis: Da dieses Anwesen im Aussenbereich steht, muss die Frage des dauerhaften Wohnrechts noch geklärt werden. Die Eigentümer und wir sind diesbezüglich in Verhandlung mit dem zuständigen Bauamt.

Was sagt mir das genau? Bin mit Immobilien und Wohnrcht nicht sehr vertraut. Wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte.

Mfg Schelle86