Hallo,

es geht um mein Fahrzeug, dass ich als Privatperson von einem Händler dieses Jahr im Juni gekauft habe.

Laut Kaufvertrag hatte ich eine Gewährleistung auf Motor etc. tatsächlich ich gerade mal nach 4 Wochen gemerkt das was mit dem Fahrzeug nicht stimmt und brachte es zu meiner Werkstatt. Diagnostiziert wurde das die Vorderachse mit sämtlichen Bauteilen wie zB: die Antriebswelle kaputt ist.

Der Händler nahm das Fahrzeug an und fing an es zu reparieren, gesagt worden ist dass ich es nach 2 Tagen abholen kann.

Nachdem der Händler sich nicht meldete, fing ich an nachzufragen und er meinte das Teile im Rückstand ist und er auf die Auslieferung wartet.

Mittlerweile warte ich seit 4 Monaten auf mein Fahrzeug, die Teile sind immer noch im Rückstand, Fahrzeug steht zerlegt beim Händler und man weiß nicht wann die Teile jemals hergestellt bzw. geliefert werden.

Darf ich das Fahrzeug zurückgeben? Bzw. muss er es zurücknehmen wenn ich es verlange? Weil ich werde nicht noch ein weiteres halbes Jahr warten.

Das was ich geschrieben habe ist wahr und bitte nur Antworten von Fachleuten.

Vielen Dank.