Rechtsanwälte werden gewöhnlich nach BRAGO entlohnt.
Generell ist ein derartiges "Lärmprotokoll" in solch Sachlage immer gut und darüber hinaus auch ggf. Zeugen. Auch eine Mitteilung an den Vermieter ist nachweislich zu erstellen um spätere Ansprüche geltend machen zu können.
Noch viel mehr als nur wie schlafen, ...denn im Schlaf lebst du ja noch.
Man(n) nimmt mit, was ma(n) kann. Man(n) lebt nur ein mal.
Ja, daß Wachstum in der Entwicklungsphase wird durch Zufuhr von u.a. Nikotin geschwächt.
Hierbei nicht vergessen, der Mensch ist ein "Herdentier", welches sich um Problemen aus dem Weg gehen zu können auch bis zur Selbstaufgabe unterordnet!
Gesetzlich ist das eben so geregelt, alles unter 14 geht straffrei aus.
Grundregel Nr. 1 , der Chef hat immer Recht..., und sollte der Chef einmal nicht Recht haben, tritt automatisch Grundregel Nr. 1 in Kraft!
Unter Umständen ja, also die Daten zur IP beim Provider abfragen in einem Strafverfahren.
Ich putze mindestens 4 mal am Tag meine Zähne.
Dir sollte klar sein, selbst wenn es zu einem 3. WK kommt, kannst du nichts dagegen tun. Du wirst maximal eingezogen und an der Front verheizt! Ende der Geschichte.
Weil sich die U.S.A. immer noch als die Nr. 1 und "Welt-Polizei" auf diesem Planeten sehen und danach handeln.
Das Attentat von Sarajevo auf den österreichisch-ungarischen Thronfolger Franz Ferdinand und seine Frau durch einen nationalistischen Serben am 28. Juni 1914 gilt als Auslöser für den Ersten Weltkrieg. In Wien drängte das Militär auf einen schnellen Vergeltungsschlag gegen Serbien. Und zum Schluß der Geschichte, stand das Deutsche Reich also Deutschland dumm da und durfte die Suppe als Kriegsverlierer auslöffeln und natürlich ordentlich zahlen.
Ja, zeichnet sich alles dafür ab. Aber egal,... "Wir schaffen das!" ;)
Das nennt man auch Alltag unter Erwerbstätigen Menschen, isso, That´s Life.
Hierüber solltest du dir mal Gedanken machen: https://www.nrz.de/staedte/kreis-wesel/hygiene-skandal-bei-burger-king-die-lage-im-kreis-wesel-id236750303.html
Zukünftig einen anderen Internet-Anbieter vertraglich binden.
Ganz klares NEIN, denn derart "Musik" höre ich nicht und zwar aus guten Grund.
Möglicherweise, kommt aber immer darauf an, in welcher Form derartige Kündigung seitens des Arbeitgeber ausgesprochen worden ist, denn da gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kündigung.
Der Vater ist dir doch bekannt, also warum willst du dann unbekannt angeben? Fakt ist, wenn der sich aus dem Staub macht und in ein anderes Land auswandert, sehen deine Chancen dem habhaft (finanziell gesehen) werden zu können ziemlich schlecht aus. Du solltest dich allerdings in derart Angelegenheit mit deinem für dich zuständigen Jugendamt in Verbindung setzten und dich dort eingehens berarten und unterstützen lassen.