Hallo Leute!

Ich mache es kurz, eigentlich 3 fragen:

  1. Habe ich ein Recht auf Kopie meines polizeilichen Vernehmungsprotokoll? Also nicht auf die Akte ansich sondern nur auf das polizeilichen Vernehmungsprotokoll, also das Protokoll was ich am ende gegenzeichnen "soll" und wenn ja, auf welchem Paragraphen kann ich mich berufen?

  2. Besteht dennoch die Chance das polizeilichen Vernehmungsprotokoll irgendwie zu bekommen?

  3. Sollte ich dem Polizisten am Anfang darauf Hinweissen das ich eine Kopie meines polizeilichen Vernehmungsprotokolls möchte oder erst wenn ich gegenzeichnen soll?

  4. Was passiert mit dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll wenn ich nicht gegenzeichnen möchte, weil ich z.B. keine Kopie bekomme des polizeilichen Vernehmungsprotokoll?