Hallo. Ich bin seit Juli 2013 arbeitssuchend. Hatte von dort bis Juli 2014 ALG 1 bezogen. Und ganz brav für 2013 natürlich meine Steuererklärung abgegeben. Seit Juli 2014 kam dann der Wechsel von ALG 1 zu HArtz IV was bis heute leider andauert. Daher hab ich dann auch nicht weiter gedacht für weitere Steuererklärungen. Nun bekam ich heute Post vom Finanzamt mit der Bitte meine Erklärung für 2014 bis Ende September einzureichen. Daher meine FRage: in meinem Fall, 2014 komplett arbeitssuchend, aber wo halbes JAhr ALG 1 war und halbes JAhr ALG 2, muss ich die Erklärung einreichen? Wenn nein, was teile ich dem Amt am sinnvollsten mit?
Steuererklärung pflicht bei halbes jahr ALG 1, halbes Jahr ALG 2?
Steuererklärung,
Arbeitslosigkeit
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