In meinen Zitierregeln steht, wenn man sich zweimal direkt hintereinander auf die gleiche Sekundärliteratur bezieht, kann man den zweiten Nachweis mit (vgl. ebd.: S...) abkürzen.

Meine Frage dazu ist, ob die Seitenzahl auch notwendig ist, wenn zweimal von der gleichen Seite die Rede ist. Muss ich dann trotzdem (ebd.: S...) schreiben, oder reicht (ebd.)?