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Da musst du dich an das Vertragliche halten. Sollte das dort nicht drin stehen das nur 3 Monate genommen werden haben sie das Recht die Kleider zu verlangen. Da du aber eine Mündliche Zustimmung hattest kannst du dich darauf beziehen und ggf. Rechltich dagegen vorgehen. Aber ich sage es lieber gleich ich Bezweifel das es dort dann erfolgreich sein wird, da es keine Beweise gibt und ein einfaches "Habe ich nicht gesagt" ausreicht um das Verfahren einzustellen. Das musst ich leider selber erleben.