Ich habe eine Wohnung gekauft, um begründet selbst drin zu wohnen. Die Kündigung habe ich nach dem notariellen Kaufvertrag und der Auflassung im Grundbuch geschrieben. Nun heißt es, dieses Kündigungsschreiben ist nichtig, weil die Eintragung im Grundbuch erst 2 Monate später erfolgte. Wer kann mir Helfen? Saskia