Unterhalt fürs Kind nach Erbschaft?
Wenn ein Mann ein unterhaltspflichtiges Kind hat, aber der eigene Verdienst zu gering ist, muss dieser ja keinen Unterhalt zahlen, das Kind erhält dann vom Staat UVG. Wie ist es aber, wenn der Vater erbt so 25000€. Sein Einkommen hat sich ja in dem Falle nicht geändert, muss er dann für sein Kind zahlen?
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