Hallo!

Ich komme aus Österreich, wo es noch Pflicht ist, zur Musterung zu erscheinen. Also man bekommt eine Ladung, bei der ersten passiert gar nichts, wenn man nicht kommt. Danach bekommt man einen Termin zur Nachstellung und erst beim 3. mal bekommt man ein Einschreiben, mit der Bitte, zur Musterung zu erscheinen. Nach der 3. Ladung holt die Militärpolizei einem dann ab.

Angenommen, ich warte so lange, bis ich abgeholt werde, dann stehen die ja vor meinem Haus (bzw. vor dem Haus meiner Eltern). Ich könnte ja die Türe nicht öffnen, mich ins Wohnzimmer setzen und Tee trinken.

Sie dürfen mich weder gewaltsam angreifen (Körperverltzung) noch Sachbeschädigung begehen, indem sie die Haustüre eintreten.

Dürfen sie das wegen so einer Nichtigkeit?

Wie sieht es da rechtlich und mit Schadenersatz aus?