Auf meinem Arbeitsweg (zu fuß) gilt VZ 240.

Wie immer lief ich da mit meinem Kopfhörer (JBL Live 400bt) auf voller Lautstärke mittig lang, was laut StVO nicht verboten ist. Plötzlich war neben mir eine Radfahrerin und meinte, ich hätte beiseite zu gehen, wenn sie klingelt. Ich habe ihr dann mitgeteilt, dass ich nicht verpflichtet sei, beiseite zu gehen. In der StVO stände nämlich mit keinem Wort erwähnt, dass ich das müsste. Sie meinte aber felsenfest, ich sei verpflichtet, beiseite zu gehen. Wer hat da jetzt Recht? Ich wüsste nicht, dass in der StVO steht, dass fußgänger Fahrrädern Platz machen müssen.