Hallo!

Ich bin eine alleinerziehende slowakische Mutter, und habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner beiden Kinder. Ich habe gelesen, daß ich auch ohne die Zustimmung des Vaters mit meinen Kindern ins EU-Ausland (zu meinen Eltern) ziehen darf.

Muss ich da was beachten, und stimmt das so überhaupt?

MfG