Fall 1) Chronisch erkrankter Privatpatient ruft am Samstag seinen Arzt an, um auf dem Anrufbeantworter ein neues Rezept für sein Dauermedikament zu bestellen. Am Montag Abend möchte er es raus holen. Das Rezept ist gedruckt. Die Arzthelferin muss aber noch eine Unterschrift vom Arzt einholen.

Abgerechnet wurden 10,72 nach Ziff1 zzgl Wochenendzuschlag. Insgesamt werden ca 23 Euro fällig.

Ist das richtig?

Fall 2) Privatversichertes Kind mit Blasenentzündung. Arzthelferin macht Urintest, stellt/druckt Rezept aus (!) und lässt es sich vom Arzt unterschreiben. Apotheke bemerkt falsche Medikation, woraufhin die Arzthelferin diesmal in Absprache mit dem Arzt ein neues Medikament ausstellt. Das Kind hat keinen Arzt gesehen.

Was darf der Arzt abrechnen? RG liegt noch nicht vor.