Situation ist folgende: Vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, dieser besagt das der Beklagte an den Kläger eine Summe zu zahlen hat, jedoch ohne irgendeine Fristnennung o.ä. Meine Fragen sind nun folgende: Muss der Kläger wieder vor Gericht um an sein Geld zu kommen? Verjährt so ein Anspruch aus dem Verglleich? Wie kommt der Kläger an sein Geld ohne erneut einen Anwalt einachlten zu müssen? Muss er den Kläger mahnen? Wie ihr seht null Ahnung.. Hoffe auf Rat! Danke