Es kommt selten zu Anklagen, weil der Download sehr sicher anonym mit einer VPN-Verbindung durchgeführt werden kann und der gebrauch privat statt findet, so lange die Roms nur offline verwendet werden. Außerdem hat der Urheber meistens nicht Zugang zu den IPs derjenigen, die urheberrechtlich geschützte Spiele illegal heruntergeladen haben oder spielen.

Rechtlich ist die Frage in Deutschland sehr klar geregelt. Man darf zum privaten Gebrauch nur Kopien machen, wenn man die Kopie nicht von einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Quelle macht (siehe § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Absatz 1). Ein Original kaufen oder sich leihen scheinen Optionen zu sein.

Wirksame technische Maßnahmen die das Nutzen von Kopien verhindern darf man auch nicht umgehen. Und urheberrechtlich geschützte Werke darf man auch nur mit Erlaubnis des Urhebers ändern. Die Verwendung von Patches, die Schutzmaßnahmen aus der ROM rauspatchen sind also illegal. Laut Urteil ist auch die Verwendung von Hardware-Modchips für die Umgehung von Schutzmaßnahmen illegal. Siehe § 95a Schutz technischer Maßnahmen.

Hier ist das Thema "Kopieren zum privaten Gebrauch" auch nocht etwas ausführlicher erläutert.

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