Doch keine sorge!
Das Verlassen der Wohnung ist nur noch erlaubt, wenn triftige GrĂŒnde vorliegen. Diese sind:
- AusĂŒbung des Berufes
- Arztbesuche und Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen (auch Blutspende ist erlaubt)
- EinkĂ€ufe und Besorgungen fĂŒr Dinge des tĂ€glichen Bedarfs, (z. B. Lebensmittelhandel, GetrĂ€nkemĂ€rkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, SanitĂ€tshĂ€user, Optiker, HörgerĂ€teakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-WerkstĂ€tten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen).
- Der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit EinschrĂ€nkungen (auĂerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich.
- Die Begleitung von unterstĂŒtzungsbedĂŒrftigen Personen und MinderjĂ€hrigen.
- DieBegleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis.
- Handlungen zur Versorgung von Tieren.
- Man darf in der Freizeit rausgehen und auch Sport machen. Aber nur alleine oder mit jenen Menschen, mit denen man in hÀuslicher Gemeinschaft lebt.
Weitere EinschrÀnkungen:
- Physiotherapeuten arbeiten nur noch in NotfÀllen. LogopÀdie-Praxen werden geschlossen.
- Kein Besuchsrecht mehr fĂŒr KrankenhĂ€user (Nur noch bei Menschen, die im Sterben liegen, bei Geburten und bei Kindern, die im Krankenhaus liegen), Einrichtungen fĂŒr Menschen mit Behinderung und Seniorenheime.
- Die Lebensmittelversorgung bleibt offen. âEs gibt keinen Anlass fĂŒr HamsterkĂ€ufeâ, sagt Söder. Es gebe keine VersorgungsengpĂ€sse.
- Die Banken bleiben offen.
- Friseure mĂŒssen schlieĂen.
- BaumÀrkte und GartenmÀrkte werden geschlossen.
- Gastronomie schlieĂt grundsĂ€tzlich (nur noch Verkauf zum Mitnehmen und auch Lieferungen).
- Die Menschen sollen zu Hause bleiben, auĂer man muss zur Arbeit oder andere erlaubte Besorgungen machen.
- GroĂe Menschenansammlungen werden verboten.
- Die Polizei kontrolliert. VerstöĂe werden mit hohen BuĂgeldern geahndet.
- Sozialkontakte sollen auf ein Minimum reduziert werden. Wo immer möglich sollen Menschen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander halten.