Antwort
Es gibt qualitativ unterschiedliche Schulbegleiter. Die gering bezahlten sind zuständig für körperliche und geistige Behinderungen und werden durch das Sozialamt bezahlt. Bei seelischen Behinderungen und bei Autisten werden Erzieher oder andere Fachkräfte eingesetzt - das Jugendamt ist hierfür zuständig. Allerdings ist die Ausbildung von Erziehern auch nicht gerade autismusspezifiziert.