Hallo,

ich habe gestern von meiner Zeitarbeitsfirma eine ordentliche fristgerechte Kündigung ohne Angabe eines Kündigungsgrundes erhalten.

Da ich über 6 Monate bei der Zeitarbeitsfirma angestellt bin und diese mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt, müsste ich unter das Kündigungsschutzgesetz fallen, und die Zeitarbeitsfirma müsste für eine ordentliche Kündigung einen Grund angeben.

Habe ich das so richtig Verstanden, oder wird das Zeitarbeitsfirmen anders geregelt?

LG Sandro