Hallo zusammen, ich habe heute (am 23.01.2012) einen Brief erhalten, in dem ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ gegen mich erhoben wird. Ausstellungsdatum ist der 16.01.2012. Man wirft mir vor die besagte Ordnungswidrigkeit am 29.07.2012 begangen zu haben, also ca. 5 1/2 Monate zuvor. Ich habe, lt. Schreiben, auf einem außerhalb der öffentlichen Straßen angelegten Grünstreifen geparkt, woran ich mich natürlich nach einem knappen halben Jahr nicht mehr erinnern kann. Ich habe gelesen, dass die Verjährungsfrist für solche Ordnungswidrigkeiten (für die ein Verwarnungsgeld von bis zu 35€ erhoben wird) 3 Monate beträgt, ich somt nicht zahlen muss. Daher meine Frage: Gilt das auch für meinen Fall? Kann ich einfach widersprechen unter Berufung auf die oben genannte Verjährungsfrist?

Vielen Dank schon mal :)