Ich bin im November in eine neue Wohnung eingezogen. Es handelt sich hierbei um einen Neubau/ Erstbezug. Wir (alle Mietparteien) dürfen wegen einer vorangegangen Ungeziegerplage in der Nachbarschaft die gelben Säcke nicht an unserem Müllplatz lagern. (Vermutlich würden diese bei Sturm auch irgendwann quer über die Straße fliegen) Es befinden sich allerdings keine Kellerräume oder Dachbodenräume im Haus. In den Wohnungen gibt es auch keine Abstellräume o.ä. wo man diese sonst lagern könnte. Darf uns der Vermieter dazu verpflichten, das wir unsere Säcke bis zur nächsten Abholung (14- tägig) auf unseren Balkonen und Terassen lagern müssen?