Hallo liebe Leser,
Meine Frage ist eventuell etwas kompliziert. Ich bin im 5. Monat schwanger und meine Bezirksleitung hat mir am 18.03. mündlich (nein, ich Idiotin habe mir nichts schriftlich geben lassen) mitgeteilt bis Ablauf meines Arbeitsverträge am 18.04. Mich ins Beschäftigungsverbot zu schicken. Wir haben leider keine bzw schlecht geregelte Pausenzeiten und wir arbeiten gerade morgens die ersten 4 Stunden alleine ohne Kollegen und ich bin zweimal weggeklappt. Heute bekam ich einen Anruf meiner Filialleiter, dass nun meine Überstunden aufgebraucht sind und ob ich nochmal die letzten Tage arbeiten will oder 4 Urlaubstage opfere. Sie wusste nix von einem Beschäftigungsverbot.
Nun die eigentliche Frage: Kann ich nachträglich eine Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot erhalten? Ein befreundeter Anwalt meinte, dass ich ohne etwas Schriftliche eher keine Chance habe meine Überstunden so zurück zu bekommen.