Muss ein Hundehalter Schadenersatz (gem. BGB §833) leiste, wenn die Katze in seinen Garten spaziert ist? Die ohnehin unangenehm auffallenden Hunde eines "Nachbarn" über die Straße haben letzte Woche meine Katze getötet. So weh es tut, wenn die Katze in den Garten geht, besteht dieses dieses Risiko. Inwieweit hätte er seinen Garten absichern müssen? Ist er gem. BGB 833 zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet? (er weigert sich)

Danke im Voraus für möglichst juristisch hilfreiche Kommentare!