Hallöchen,

ich bin schwanger in der 21 Ssw und von meinen Arbeitgeber wurde der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert.

Nun bin ich mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen. Trodzdem überlege wir wegen dem Kind zusammen zu ziehen, damit das Kind eben trodzdem jeder Zeit den Vater in der Nähe hat.

Natürlich wird er auch die Hälfte der Kosten die durch Schwangerschaft und das Kind entstehen mit übernehmen.

Ich hätte nur meinen eigenen Raum zum schlafen und leben, genauso wie er. Und für alles was mich selbst betrifft z. B essen, Kleidung Mietanteil und Co. logischerweise auch selbst aufkommen.

Nun bekam ich vom Jobcenter die Anlage Uh2 in der es um den Unterhalt vom Kindsvater geht.

Ist der Vater den in dieser Konsultation verpflichtet Unterhalt zu zahlen, er kommt ja sowieso für das was das Kind betrifft mit auf.

Laut Arbeitsam(AlG1) kann ich dies als WG und nicht als Bedarfsgemeinshaft angeben weil wir ja trodzdem getrennt sind. So sagte es zumindest der Berater(Arbeitsamt).

Wird er trodzdem beim Alg 2(Hartz4, Jobcenter ) mit angerechnet und wenn ja in wie weit schließlich ist er ja willig zu zahlen nur braucht es ja kein Unterhalt wenn wir das alles privat Regeln oder sehe ich das falsch?

Und warum muss das denn schon in der Schwangerschaft geklärt werden wenn das Kind doch noch gar nicht auf der Welt ist?