Guten Tag,

mein Bruder hat kurz vor seinem Tode ein Grundstück verkauft. Der Kaufvertrag ist von Käufer und Verkäufer unter notarieller Aufsicht unterschrieben worden. Ich als Erbin trete nun in das Verkaufsgeschäft ein und werde vom Notar, der den Kaufvertrag zu verantworten hat, aufgefordert, die Verkäuferpflichten zu erfüllen. Folgendes Problem:

Ich habe nun Kenntnis, wie der Kaufvertrag zustande kam. Ich habe Belege dafür, dass der Kaufpreis im Kaufvertrag absichtlich zu niedrig angesetzt wurde, und ein erheblicher Teil der Kaufsumme 'unter dem Tisch' hätte erfolgen sollen. Dieses Angebot kam von Seiten der Käufer!! Der Kaufvertrag sieht eine Schriftformerfordernis vor. Nebenabsprachen sind nur gültig, wenn dies auch in Schriftform existiert. Ich habe lediglich E-mails, aus denen klar hervorgeht, dass hier Geld nebenbei hätte fließen sollen. Auch der Notar müsste dies wissen, weil beim ersten Vertragsentwurf noch der Quadratmeterpreis ausgewiesen war und die Verkaufssumme stimmte. In der Überarbeitung des Vertrages wurde der Quadratmeterpreis gestrichen, die Grundstücksfläche deutlich erhöht und der Verkaufspreis blieb unverändert und wurde als Pauschalpreis ausgewiesen. Im Kaufvertrag steht, dass die Vertragsparteien auf die "Folgen einer unrichtigen Kaufpreisangabe" hingewiesen wurden und dass der Notar diverse Steuern auch eigenmächtig an das Finanzamt abführen wird.

meine Frage hierzu:

Mache ich mich als Erbin, die jetzt automatisch die Verkäuferpflichten einnehmen muss, strafbar, wenn ich hier 'Geld unter dem Tisch' nehme? Ist der Kaufvertrag vielleicht sogar ungültig aufgrund dieser Nebenabsprachen? Worauf sollte ich achten und muss ich die Behörden informieren?

Wäre toll, wenn jemand diese Fragen beantworten könnte. Danke und einen schönen TAg.