Ich habe von meinem Kreditinstitut nach Tilgung meiner Schulden eine notarielle Löschungsbewilligung bekommen. Da ich Schuld nicht aus dem Grundbuch austragen will (Kostengründe) würde ich gerne wissen, ob diese Löschungsbewilligung ein "Verfallsdatum" hat. Zudem find ich es eine S..erei,daß man in Bayern zu diesem Zweck bei einem Notar sich identifizieren muß, was ca. 100€ kostet. Das Grundbuchamt darf angeblich nicht den Personalausweis anschauen. Dies wird auch von den Mitarbeitern des Amts so gesehen, aber Gesetz ist Gesetzt. Super Lobbyarbeit der bayr. Notare!!!