Wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft (HartzIV) Mutter, Sohn und jetzt 18 jährige Tochter). Wenn meine Tochter nun ausziehen möchte, kann das Arbeitsamt dann anordnen das ich aus meiner 3 Zimmerwohnung (718€ warm) ausziehen muß, weil uns zu zweit nur eine 2 Zimmerwohnung zustehen?? Hilfe???