Unser Laptop wurde von einem Bekannten beschädigt. Die Versicherung forderte den beschädigten Gegenstand an und hat ihn volle 2 Wochen lang zwecks Überprüfung behalten! Da dieses Gerät auch als Arbeitsgerät für die Selbstständigkeit meines Partners genutzt wird, hatten wir einen Nutzungsausfall. Bevor ich bei der Versicherung anfrage, möchte ich wissen, ob wir einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung haben - oder zählt der Laptop als Luxusgut, auch wenn er als Arbeitsgerät genutzt wird?!