Hallo ich habe mich von meiner (ex)Partnerin getrennt. Wir haben eine Wohnung zusammen, die wir damals unbedingt wollten und es noch andere Interessenten gab ,haben wir ein 4 Jahresvertrag genommen. Ja und nun ist es schwierig die Wohnung alleine zu halten. Haben gerade mal ein 3/4 Jahr drinnen gewohnt.

Wie kommen wir da raus? Nachmieter wird schwierig, da die Wohnung wohl zu teuer sein wird.

Im Mietvertrag steht:

Mieter und Vermieter erklären ausdrücklich, dass Sie für einen Zeitraum von 4 Jahren, auf Ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten.

Das Mietverhältnis wird zunächst auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Bei diesem Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit richtet sich das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.

§ 545 BGB wird ausgeschlossen

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Hierauf finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Kann jemand helfen? Mfg Tim