Ich habe mir vor ein paar Tagen einen Kleingarten zugelegt, wo unter anderem eine Hainbuchenhecke als Sichtschutz drinne steht, nun will allerdings der Gartenvorstand von mir das ich diese Rode weil es angeblich Waldgewächs ist. Habe schon das halbe Internet durchsucht um irgendwelche Antworten zu finden auch die Kleingartenordnung gab mir keinen Aufschluss darauf ob ich diese besagte Hecke wirklich wegmachen muss oder aber ob ich sie stehen lassen kann. Ich wäre sehr dankbar für ein paar schnelle Antworten wenn möglich mit Querverweis zu eventuellen rechtlichen Grundlagen.