Alle drei Teile, mündlich, schriftlich, praktisch, müssen bestanden sein, das heißt mindestens eine Vier, um das Examen zu bestehen. Ausgleichen kann man die Note nicht. Man kann jeden Teil einmal wiederholen, die Schule entscheidet über eine Verlängerung der Ausbildung und den Inhalt bis zum Wiederholen des verpatzten Prüfungsteiles.