Hallo zusammen!

Ich bin vor 1,5 Jahren mit Beratungshilfeschein zu einem Anwalt um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt berechnen und einfordern zu lassen. Es gab langes hin und hergeschreibe was letztendlich nun mit bewilligter Prozesskostenhilfe vor Gericht eingereicht wurde.In der schriftlichen Vorverhandlung erklärte sich mein ex nun bereit die restlichen Zahlungen zu leisten. Nun zu meinem riesen Problem Gestern kamen 2 Rechnungen von meinem Anwalt über Gesamt 1509€ wegen vorgerichtlicher Kosten die nicht durch pkh abgedeckt werden würden. Abgerechnet wurde Geschäftsgebühr § 13,14 2300 RVG 1,3. Als ich den Anwalt im September fragte ob außer der Rechnung von Gericht noch was kommen würde hieß es nein, weil hätte ich das geahnt wäre ich wegen dem Rest nicht noch vor Gericht gegangen, da weniger Nutzen als Kosten. Ist das so rechtens? Wo kann ich mir Hilfe suchen, da ich auch nicht weiß woher ich das Geld nehmen soll!

Dankeschön schon einmal!