Ich habe das Erbe meiner Mutter aufgrund von Überschuldung ausgeschlagen. Habe aber die Beerdigung geplant usw.... Ich habe noch einen Bruder, zu dem aber kein Kontakt besteht. Dieser hat sich nicht gemeldet und somit automatisch das Erbe angenommen. Da ich die Kosten nicht tragen kann, habe ich beim Sozialamt Antrag auf Erstattung der Beerdigungskosten gestellt, dieser wurde nun abgelehnt mit der Begründung, dass es noch einen Erben gibt (eben mein Bruder) und ich rechtlich für die Kosten garnicht zu belangen bin, da ich ausgeschlagen habe.

Habe aber immer gelesen dass man trotzdem Bestattungspflichtig ist und das bestattungsinstitut hat das auch immer so zu mir gesagt. Bin jetzt etwas verwirrt und weiß nicht wie ich mich verhalten soll.