Hallo liebes Forum,
Die Mieterin meines Tiefgaragen-Stellplatzes möchte nach Kündigung den Schlüssel für die Tiefgarage nicht persönlich übergeben, sondern nur in den Briefkasten einwerfen. Da sie so darauf besteht und jegliche Termin-Vorschläge ablehnt, habe ich die Sorge, dass der Briefkasten am Ende leer ist oder der Schlüssel beschädigt ist (ist ein Pieper). Wer ist in dem Fall in der Nachweispflicht, dass der Schlüssel "übergeben" wurde? Und wenn er defekt ist, kann ich dann noch Ersatzansprüche stellen oder muss ich das direkt mit ihr gemeinsam überprüfen? Vielen Dank für eure Hilfe!
Vg