Hallo, wir überlegen einen kleinen Hund anzuschaffen und haben im Mietvertrag einer großen Genossenschaft stehen, dass vorab beim Vermieter angefragt werden muss. Haben iwr getan und erhalten jetzt einen ziemlich langen Auflagenkatalog, der uns untersagt, das Tier auch nur wenige STunden am Tag alleine in der Wohnung zu lassen. Was ich für Welpen verstehe, aber irgendwann muss man ja auch arbeiten gehen, um die Miete zu verdienen. Arbeite nur halbtags, wäre also ca 5 Stunden täglich weg. Darf der Vermieter solche unrealistischen Auflagen stellen, und wo stehen Grenzen für solche Auflagen? Danke und Viele Grüße Sabine L.