Ich bin Buchhalterin in einer Tischlerei im Ostharz. Wir ermitteln unser Betriebsergebnis nach § 4 Abs. 3 EStG (EÜR). Die Abführung der Umsatzsteuer erfolgt nach der Ist-Methode. Nun hat uns unser Chef einen Brief vom Finanzamt vorgelegt, dass wir ab 01.01.2016 bilanzieren müssen und gleichzeitig bei der USt auf die Soll-Versteuerung wechseln müssen. Das wird auch so von uns gemacht werden, ohne wenn und aber. Über die Erstellung der Übergangsgewinn(-verlust)ermittlung haben wir im Kollegenkreis ausgiebig diskutiert und meinen, dazu keine Fragen mehr zu haben. 

Doch jetzt das eigentliche Buchungsproblem: 

In dieser Übergangsermittlung werden ca. 15.000 Euro Forderungen und 

ca. 8.500 Euro Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Beides brutto incl. USt/Vorsteuer. Diese Steuer ist nach alter Methode, also dann, wenn die Rechnungen bezahlt werden, abzuführen. 

Doch wie ist das buchungsmäßig zu lösen in 2016? 

Umsatzsteuer abführen, obwohl kein Gewinn entstanden ist? 

Vorsteuer kürzen, obwohl kein Aufwand entstanden ist? 

Auch der Ausweis in der USt-Voranmeldung würde mich interessieren. 

Bitte keine so blöde Antworten, wie: Frag ' doch mal den Steuerberater oder: Google doch mal danach. Danke !!!