Antwort
Wir als Werkstatt achten bei jedem Besuch eines Fahrzeugs auf die Fälligkeit der Hauptuntersuchung. Sprich nicht nur zum Service, wie es bei jeder Werkstatt der Fall ist, sondern auch bei Radwechsel, Luftdruck-Check oder sonstigen Kleinigkeiten.
Dennoch ist letztendlich der Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dies zu überprüfen und entsprechend der Fälligkeit einer Prüfstelle vorstellig zu werden, und der Werkstatt kann somit keine Schuld zugeteilt werden.