Hallo, ich habe mir neue Felgen und Reifen bestellt.

Im TÜV-Gutachten der Felgen steht unter Auflagen, dass ich eine Kotflügelverbreiterung anbringen muss. Ich weiß aber, dass die Räder nicht hervorstehen.

Was muss ich jetzt machen? Besteht ein Zwang die Verbreiterung anzubringen? Oder kann ich zum TÜV bzw. zur Dekra und mir bescheinigen lassen, dass es auch ohne geht? Und warum taucht die Auflage überhaupt im Gutachten auf, wenn doch gar keine Probleme bestehen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe :-)