Hallo, hier meine eher ungewöhnliche Frage die ich mit der Sufu leider nicht zufriedenstellend beantworten konnte:

Kann man sich innerhalb kurzer Zeit 2x adoptieren lassen?

BSP: Hans (Volljährig) lässt sich von A adoptieren und nimmt dessen Familienname an. Kurze Zeit später ( c.a 1 Monat später) möchte Hans sich von B adoptieren lassen.

Kennt jemand die Rechtslage hierfür in Deutschland?