Hallo, kann das jemand hier im Forum beurteilen ob das beschmieren einer Hauswand mit Kot als Sachbeschädigung anzusehen ist? Das Ankleben von Stickern gilt ja soweit ich weiß nicht als Sachbeschädigung, weil man ja die Sticker ohne bleibenden Schaden rückstandslos entfernen könnte. Das wäre bei Kot ja theoretisch auch der Fall.

Mein Nachbar hat nämlich im betrunkenen Zustand den Hauseigang mit seinem eigenen Kot beschmiert und ist dann im Vorgarten eingeschlafen. Nun würde ich gerne wissen ob ich ihn dafür wegen Sachbeschädigung anzeigen kann? Der Nachbar meint nämlich, dass sowas gar keine Sachbeschädigung darstellt und wenn, dann höchstens der Vermieter eine Anzeige machen könnte, weil es ja dessen Eigentum ist und nicht meins. Bitte um Antwort.