Fruchtsäfte gehören zu den Lebensmitteln mit einem natürlichen Alkoholgehalt. Dieser natürliche Alkoholgehalt wird laut Kompetenzzentrum für Ernährung (KErn) als unbedenklich eingestuft, da er selten 0,3 Volumenprozent übersteigt. Nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV § 7b und Anlage 4) muss der Alkoholgehalt erst bei nicht als „alkoholfrei“ gekennzeichneten Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent angegeben werden.

Das Netzwerk „Gesund ins Leben – Netzwerk Junge Familie“ empfiehlt werdenden Müttern, täglich etwa 1,5 Liter Flüssigkeit zu sich zu nehmen, am besten Wasser und ungesüßte Tees. Furchtsäfte sollten nur sparsam – etwa ein Glas pro Tag – getrunken werden, da sie einen recht hohen Energie- und Zuckergehalt haben. Eine Portion unverdünnter Obst- oder Gemüsesaft ersetzt dann eine der fünf empfohlenen Obst- bzw. Gemüseportionen pro Tag. Zum Durstlöschen sollten Fruchtsäfte besser als Schorle getrunken werden, gemischt aus etwa drei Teilen Wasser und einem Teil Saft. „Werden Fruchtsäfte in diesen Mengen konsumiert, führt der Alkoholgehalt zu keiner nachgewiesenen Gefährdung von Schwangeren und ihrem ungeborenen Kind“, heißt es in der KErn-Stellungnahme vom Juli 2015 zu diesem Thema: „Der gelegentliche Verzehrt ist also unbedenklich“.


Quelle: http://www.schwanger-null-promille.de/bescheid-wissen/alkohol-in-fruchtsaft-alkoholfrei-bier/

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