DANKE FÜR DIE VIELEN ANTWORTEN, WAREN ALLES HILFREICH !!!

Ich wohne in einem 3 Parteienhaus und habe ein Wegerecht, für den Weg aus dem Keller, durch den Garten, das auch im Grundbuch eingetragen ist.Die Gartennutzung wurde dem Eigentümer der Erdgeschoss zugewiesen und dieser hat seine Wohnung vermietet.

In der Teilungserklärung steht:

Die übrigen Eigentümer sind berechtigt, die Sondernutzungsfäche zu begehen, um aus dem Kellereingang der Waschküche zum sonstigen Grundstück zu gelangen und umgekehrt. 

Ich wollte diesen Weg nutzen um mit dem Fahrrad aus dem Keller zu gelangen und da gibt es unterschiedliche Standpunkte, wie dieser Satz zu lesen ist und jetzt wollen wir diesen Punkte einmal klären lassen. 

Habe ich uneingeschränkt das Recht, diese Möglichkeit zu nutzen, oder nur in bestimmten Notsituationen?

Der Mieter, hat im Mietvertrag eine Alleinnutzung des Gartens, aber ich bin halt nicht sein Vermieter.

Hätte ich Erfolg, mein Recht durchzusetzen und was würde miche eine Beratung kosten?

Ich habe keine Rechtschutzversicherung.