Hallo ich hatte am 2. September 2017 einen Verkehrsunfall in dem ich der Geschädigte war und 100% im recht bin. Mein Auto war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit da die hinterachse verbogen war. Der Schaden wurde von der Versicherung erst am 18. Oktober 2017 beglichen. Es wurde nach Reparaturkostenbasis abgerechnet. Da ich für die Reparatur meines Fahrzeuges auf das geld von der Versicherung angewiesen war, konnte ich das Auto in dem Zeitraum nicht nutzen. Wie viel Tage habe ich recht auf ein nutzungsausfall? Unfalltag bis Geldeingang?? Laut meiner rechnung sind es 47 tage hinzu kommen noch vom gutachter angeordneten 5 arbeitstage für die Reparatur.