Die Entscheidung liegt beim Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten - in der Regel also die Eltern. Eine entsprechende schriftliche Zustimmung würde ich auf jeden Fall mitnehmen. Gegebenenfalls ist es sinnvoll sich zu informieren, ob es - falls Ausland - besondere Bestimmungen zu beachten sind.

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Das ist ein sehr emotionales Thema und wie aus all den Beiträgen zu erkennen ist, ein sehr breit gefächertes.

Da Tiere vielen Menschen sehr Nahe stehen wurde auch ein Gesetz für sie erlassen: das Tierschutzgesetz. Es trat am 01.01.1987 in Kraft.

Der § 1 lautet:

Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Hier geht es nicht vorrangig um unsere lieben Haustiere, sondern vor allem um Nutztiere, aber auch um Schädlinge und Versuchstiere.

Da die Menschen sich auch von Fleisch ernähren, kann die Tötung nicht verboten werden - es ist jediglich in Bezug auf das töten von Tieren gesetzlich geregelt, wer "wie" töten darf.

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