Wenn ein Wasserschaden im Haus entsteht, zahlt das die Gebäudeversicherung des Vermieters.Es sei denn, es kann einem Mieter ein schuldhaftes Vorgehen nachgewiesen werden, dann muss es dessen Haftpflichtversicherung zahlen. Mietausfall kann auf jeden Fall während der Sanierungsarbeiten geltend gemacht werden, das bekommt der Vermieter von seiner Gebäudeversicherung wieder (bei Nachweis einer Mietminderung; schriftlich einreichen beim Vermieter, der leitet das an seine Versicherung weiter). Hotelaufenthalte werden i.d.R. von der Hausratversicherung des Mieters gezahlt, auf jeden Fall hier einmal nachhaken.

...zur Antwort