Bei der letzten Feuerstättenschau meinte der Bezirksschornsteinfeger , daß der Schornstein einen quadratischen Querschnitt haben müsste, wenn ich einen neuen Ofen mit festen Brennstoffen anschliessen möchte. Unsere Schornsteine sind jedoch innen rund. Damals interessierte mich dies kaum, aber nun möchten wir doch einen Kaminofen anschliessen. Kennt jemand die gesetzliche Regelung für die Aussage des BSM ?