Hallo, folgendes ist mein Problem...ich ( 56 Jahre) habe gerade meine Arbeit gekündigt bekommen...in meinem Alter etswas neues zu finden ist nun wie alle wissen fast unmöglich ( trotzdem hab ich mich natürlich beworben)...nun habe ich ein großes Haus und Grundstück ( auf dem keine Belastungen mehr liegen)....dieses Haus ist seit Jahrzehnten Besitz meiner Familie und es steckt mein ganzes Herzblut darin....Wenn ich in Hartz4 rutschen sollte habe ich die Befürchtung mein Haus zu verlieren. Nun frage ich mich ob ich mein Haus zu einem Symbolwert von 1 Euro an die Freundin meines Sohnes ( die mit im Haus wohnt) verkaufen kann.....denn auf meinen Sohn überschreiben würde mir nicht viel bringen....gesetzlich werden ja Schenkungen der letzten 10 Jahre bei Hartz4 angerechnet...... Nun hat mir ein Bekannter gesagt es gäbe ein gewisses Vorzugsrecht der Gemeinden....sprich wenn ich mein Haus verkaufen will....hat zuerst die Gemeinde ein Kaufrecht....dann erst Privatleute....Stimmt das??? weil für 1 Euro würde meine Gemeinde das Haus doch sicher kaufen wollen..... Was ist da nun wahres dran???? Wie ist die Gesetzlage genau??? Danke schonmal für eure Antworten

Gruß Rudolph