Hallo flowstep, Wenn Du als Mieter laut Mietvertrag zum Schneeraäumen verpflichtet bist, dann musst Du dafür sorgen dass geräumt wird und zwar so, wie es die Gemeindeordnung vorschreibt. Als Eigentümer eines Einfamilienhauses bist Du das ohnehin. Wenn Du nicht da bist, musst Du eine andere Person oder eine Firma dazu beauftragen. Ein Schild aufstellen entbindet Dich nicht von Deiner Pflicht. Sollte jemand deshalb zu Schaden kommen, bist Du zum Schadenersatz verpflichtet und zwar in unbegrenzter Höhe. Hast Du aber eine Privathaftpflichtversicherung, wird Dir diese die Ansprüche der geschädigten Person abnehmen. Das heist aber nicht, dass Du nicht räumen musst. Die Versicherung erkundigt sich bei Nachbarn, ob Du die Räum-und Streupflicht auch oft vernachlässigst, dann wird die Versicherung auf Vorsatz plädieren und den Schaden nicht ersetzen. Dann kannst Du sehen wie Du den Schaden aus eigener Tasche bezahlen kannst. Die strafrechtliche Seite kommt auf alle Fälle auf Dich zu. Gruß R.R

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